Assistenz in der Sozialpsychiatrie

Assistenz in der Sozialpsychiatrie ist ein Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Die Notwendigkeit und der Umfang an Unterstützung wird in einer Gesamtplankonferenz vom Amt für Eingliederungshilfe festgestellt und durch die Sozialbehörde finanziert.

Als Träger der Behindertenhilfe begleiten wir unsere Klient:innen vom ersten Beratungsgespräch an bis zum Erhalt der Leistung durch die Behörde.

Unser Auftrag ist der durch den Klienten / die Klientin benannten, individuellen Bedarf.

Die Unterstützung kann vielfältige Bereiche des Lebens betreffen:

  • Bewältigung seelischer und psychischer Krisen
  • Ermittlung therapeutischer Angebote im ambulanten, teil- und vollstationären Bereich
  • Fragen zur Alltags- und Lebensgestaltung
  • Selbständige Lebensführung und sinnerfüllte Freizeitgestaltung
  • Konflikt- und Beziehungsgestaltung
  • Beibehaltung und Gestaltung einer selbstbestimmten Wohnform
  • Aufbau eines Netzwerkes weiterer Hilfen
  • Förderung von positiv erlebten Kontakten mit anderen Menschen
  • Entwicklung einer beruflichen Perspektive
  • Sozialrechtliche Fragestellungen und Umgang mit Behörden und Ämtern
  • Bildung von sozialen Netzwerken
  • Schuldenregulierung

des Weiteren alle Themen, die für unsere Klient:innen individuell wichtig sind.

Ein bedeutsamer Teil unserer Arbeit ist darüber hinaus die Prävention und Nachsorge, sowie die Bereitstellung einer ganztägig geöffneten Begegnungsstätte. Hier können sich unsere Klient:innen treffen und miteinander austauschen; hier finden sie einfach einen Platz, an dem sie sich nicht einsam fühlen müssen. (siehe auch u.a. Gruppenangebote)

Im Rahmen der Prävention und Nachsorge stehen wir auch beratend für die Klient:innen zur Verfügung, welche entweder noch keine Leistung erhalten, oder welche eine Maßnahme schon beendet haben, aber ihre Anbindung an vertraute Räume und Personen nicht ganz verlieren möchten.

Eine Frau unterhält sich an einem Tisch mit einer anderen Person